AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 17.05.2020


AGB der "Fair Play" Hundeschule Sondermann

§ 1 Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hundeschule Sondermann und ihren Kunden*innen bestimmen sich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter (Homepage URL) abrufbar. 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt.

§ 2 Zustandekommen des Trainingsvertrages
2.1. Die über die Internetseite, Werbebroschüren oder Mailings beworbenen Veranstaltungen, Seminare und Trainingsleistungen können nach vorheriger schriftlicher Anmeldung oder mündlicher Absprache besucht werden. Eine schriftliche Version erfolgt in jedem Fall als Vertragsgestaltung und ist Vorraussetzung für eine weiterführende Teilnahme.

2.2. Die Anmeldung ist für den Kunden*innen bindend. Die Hundeschule Sondermann behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (2) ein angekündigtes Seminar oder einen angekündigten Kurs abzusagen. In diesem Fall erhält der Kunde*in die vollständige Seminar- oder Kursgebühr zurück erstattet.

2.3. Auch bei Krankheit oder aus anderem wichtigen Grund behält sich die Hundeschule Sondermann vor, auch kurzfristig einzelne Termine abzusagen, sofern nicht Personalersatz oder ein Terminersatz gestellt werden kann. Bei kurzfristigem Ausfall einer Trainingseinheit, welche nicht durch einen anderen Termin ersetzt werden kann, erhält der Kunde*in die hierauf entfallene Kursgebühr erstattet. Darüber hinausgehender etwaiger Schaden des Kunden wird nicht ersetzt.

2.4. Bei den Trainingsverträgen, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, handelt es sich um Dienstverträge. Ein bestimmter Kurserfolg – insbesondere eine erfolgreiche Abschlussprüfung oder anderweitige Leistungsprüfung – ist nicht geschuldet.

§ 3 Preise
Die aufgeführten oder angegebenen Preise stellen Endpreise dar.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Seminar – und Trainings Gebühren sind sofort ohne Abzug bei Vertragsschluss fällig. Eine Absprache mit der Hundeschule Sondermann zwecks Ratenzahlung kann erfolgen und liegt im Ermessen der Anbieterin.

§ 5 Mitbringen von eigenen Hunden bzw. allg. Hunde , Zuschauern
5.1. Für alle Hunde, welche zu den Veranstaltungen und Trainingseinheiten der Hundeschule Sondermann mitgebracht werden, muss ein gültiger Impfnachweis (SHPLT) sowie eine bestehende Tierhalterhaftpflicht nachgewiesen werden.
5.2. Die Kunden*innen dürfen nach Absprache mit der Hundeschule Sondermann von anderen Personen begleitet werden.

§ 6 Verhinderung wegen Krankheit des Hundes, Urlaub
Sowohl die Krankheit des Teilnehmerhundes als auch die urlaubsbedingte Abwesenheit führen nicht zu einer Erstattung der (anteiligen) Kursgebühren. Nach vorheriger Absprache liegt es im Ermessen und der Kulanz der Hundeschule Sondermann im Einzelfall jedoch Ersatztermine bzw. Gutschriften anbieten, ein Anspruch besteht nicht

§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Hundeschule Sondermann ist nach § 833 BGB für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Dies gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 8 Rücktritt durch den Kunden
8.1. Der/die Kunde*in kann jederzeit bis zu einer Woche vor Beginn der jeweiligen Leistung zurücktreten. Grundsätzlich kann der/die Kunde*in bei Abschluss eines kompletten Kurses von mindestens 10 Trainingseinheiten vom Vertrag zurücktreten. Die bereits erteilte Stunde wird dann zum Einzelunterrichtstarif berechnet. Alle weiteren bereits gezahlten Restgebühren werden zurückerstattet.

Sollten im Zusammenhang mit dem Welpenkurs - bestehend aus :10 x ca. 75 min + Kennenlernstunde ca.75 min – gesamt 185€ - ebenfalls nach der ersten Stunde abgebrochen werden, wird auch diese Kennenlernstunde mit 55€ berechnet, bei Hausbesuchen wird dann in jedem Falle auch eine km Pauschale berechnet.
Der Rücktritt bedarf der Schriftform, maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Hundeschule Sondermann. 

Workshops und Seminare:
Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn betragen die Stornierungsgebühren: 
• Ab der zweiten bis maximal vierten Woche vor Beginn: 10% des Kurspreises, bei Stornierung bis zu einer Woche vor Kursbeginn: 80%.

8.2. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Die Hundeschule kann im Einzelfall einer Absage oder Verschiebung eines Einzeltrainings zustimmen. 

8.3.
Bei Absage oder Verschiebung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.

§ 9 Außerordentliche Kündigung
Die Hundeschule Sondermann hat das Recht zur fristlosen Kündigung wenn:

• Der/die Kunde*in mit einer (Teil-)Zahlung trotz Mahnung mehr als 30 Tage ab Vertragsabschluss in Verzug gerät,

• der/die Kunde*in sich grob vertragswidrig verhält, insbesondere das Trainingsziel des Kurses oder andere Teilnehmer gefährdet oder der/die Kunde*in sich gegenüber der Inhaberin Frauke Sondermann-Wiedmann , der Co-Trainerin Frau Nina Geiger und auch anderen Teilnehmern gegenüber ungebührlich, unhöflich und beleidigend verhält.

• Ebenso ist tierschutzwidriges Verhalten dem eigenen oder anderen anwesenden Hunden gegenüber nicht gestattet. Der entsprechende Kunde*in hat das Training sofort zu verlassen.


§ 10 Urheberrecht
10.1. Alle Kursinhalte sowie alle ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht der Hundeschule Sondermann und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Hundeschule vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

10.2. Die Hundeschule veröffentlicht teilweise selbst aufgenommene Fotos der Veranstaltungen und Kurse auf der Homepage der Hundeschule. Die Veröffentlichung stimmen die Kursteilnehmer zu. Auf Wunsch werden die Fotos entfernt. Die Hundeschule Sondermann verpflichtet sich, keine kompromittierenden Fotos von Kunden*innen und anderen anwesenden Menschen zu veröffentlichen. 

§ 11 Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd                                                                      Stand Mai 2020                                                 

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